1.
Allgemeines
Allen
Lieferungen
und
Leistungen
liegen
diese
Allgemeinen
Liefer-
und
Zahlungsbedingungen
zugrunde.
Bei
abweichenden
oder
ergänzenden
–
insbesondere
widersprechenden
Geschäftsbe-dingungen
–
ist
eine
ausdrückliche,
schriftliche
Zustimmung
von
AlphaSoft
EDV-Consulting
GmbH
erforderlich.
Alle
Bestellungen
und
Aufträge
sowie
etwaige
besondere
Zusicherungen
von
AlphaSoft
EDV-Consulting
GmbH
bedürfen
der
schriftlichen
(Auftrags-)
Bestätigung
durch
AlphaSoft
EDV-Consulting
GmbH Unternehmensgruppe mit Hilfe automatisierter Datenverarbeitungsanlagen.
2.
Preis
Die
Preise
sind
Marktpreise.
Die
Lieferungen
und
Leistungen
erfolgen
zu
den
Preisen
Bedingungen
der
schriftlichen
Auftragsbestätigungen. Die darin genannten Preise sind verbindlich.
Soweit
im
Einzelfall
nichts
anderes
vereinbart
wird,
verstehen
sich
die
Preise
innerhalb
der
Bundesrepublik
Deutschland.
Hinzu
kommt
die
zum
Zeitpunkt
der
Rechnungsstellung
geltende
Mehrwertsteuer.
Soweit
nichts
Abweichendes
vereinbart
wird,
sind
Zahlungen
ab
Rechnungs-datum
innerhalb
von
8
Tagen
netto
ohne
jeden
Abzug
zu
leisten.
Ausgenommen
von
jeglicher
Skontogewährung
sind
Rechnungen
für
Dienst-leistungen
jeglicher
Art;
diese
sind
sofort
nach
Rechnungserhalt
ohne
jeden
Abzug
zu
zahlen.
AlphaSoft
EDV-Consulting
GmbH
ist
berechtigt,
im
kaufmännischen
Geschäftsverkehr
bei
Fälligkeit,
ansonsten
bei
Zahlungsverzug,
Zinsen
in
Höhe
von
3%
über
dem
jeweiligen
Diskontsatz
der
Deutschen
Bundesbank
zu
berechnen. Bei Aufträgen über die Lieferung von Systemen mit einem Auftragswert von mehr als
€
100.000,-
(ohne
Mehrwertsteuer)
sind
50%
des
Kaufpreises
bei
Auftragsbestätigung,
40%
bei
Lieferung
und
der
Rest
nach
Aufstellung und Mitteilung der Betriebsbereitschaft fällig.
Wird
die
Aufstellung
der
Systeme
zum
vorgesehenen
Liefertermin
aus
Gründen,
die
AlphaSoft
EDV-Consulting
GmbH
nicht
zu
vertreten
hat,
um
mehr
als
einen
Monat
verzögert,
ist
der
(Rest)
Kaufpreis
einen
Monat
nach
erklärter
Lieferbereitschaft
fällig.
3.
Eigentumsvorbehalt
AlphaSoft
EDV-Consulting
GmbH
behält
sich
das
Eigentum
an
den
gelieferten
Produkten
bis
zur
vollständigen
Tilgung
des
Kaufpreises
und
bis
zur
Erfüllung
aller,
auch
künftiger
(Saldo)
Forderungen
vor.
Der
Käufer
kann
an
den
gelieferten
Produkten
durch
Einbau
in
andere
Geräte
kein
Eigentum
erwerben.
Jede
Verarbeitung
der
von
AlphaSoft
EDV-Consulting
GmbH
gelieferten
Produkte
erfolgt
für
AlphaSoft
EDV-Consulting
GmbH.
Bei
Einbau
in
fremde
Waren
durch
den
Käufer
wird
AlphaSoft
EDV-Consulting
GmbH
Miteigentümer
der
Neuentstandenen
Produkte
im
Verhältnis
des
Wertes
ihrer
Produkte
zu
den
Mitverwendeten
fremden
Waren.
Die
so
entstandenen
Produkte
gelten
als
Vorbehaltsware
von
AlphaSoft
EDV-Consulting
GmbH.
Der
Käufer
ist,
sofern
er
seinen
Zahlungsverpflichtungen
gegenüber
AlphaSoft
EDV-Consulting
GmbH
nachkommt,
zur
Weiter-veräußerung
der
gelieferten
Produkte
oder
der
aus
der
Verbindung
entstehenden
Produkte
im
Rahmen
seines
ordnungsgemäßen
Geschäftsbe-triebes
nur
unter
Eigentumsvorbehalt
berechtigt.
Verpfändungen
oder
Sicherheitsübereignungen
sind
unzulässig.
Bei
Zugriffen
Dritter
auf
die
Vorbe-haltsware
wird
der
Käufer
auf
das
Eigentum
von
AlphaSoft
EDV-Consulting
GmbH
hinweisen
und
AlphaSoft
EDV-Consulting
GmbH
unverzüglich
benachrichtigen.
Der
Käufer
tritt
an
AlphaSoft
EDV-Consulting
GmbH
schon
jetzt
sicherungshalber
alle
ihm
aus
der
Weiterveräußerung/Weiter-vermietung
und
der
Geschäftsbeziehung
zu
seinen
Abnehmern
in
Zusammenhang
mit
der
Weiter-veräußerung/Weitervermietung
zustehenden
Forderungen
mit
Nebenrechten
in
Höhe
des
Wertes
der
gelieferten
Produkte
ab.
Der
Käufer
ist
widerruflich
ermächtigt
und
verpflichtet,
die
abgetretenen
Forderungen
einzuziehen.
AlphaSoft
EDV-Consulting
GmbH
kann
den
Abnehmern
des
Käufers
die
Abtretung
jederzeit
anzeigen.
Kommt
der
Käufer
seiner
Zahlungsverpflichtung
nicht
ordnungsgemäß
nach,
ist
AlphaSoft
EDV-Consulting
GmbH
jederzeit
berechtigt,
die
Vorbehaltsware
an
sich
zu
nehmen;
hierin
liegt
kein
Rücktritt
vom
Vertrag.
AlphaSoft
EDV-Consulting
GmbH
wird
die
Sicherheiten
auf
Wunsch
des
Käufers
insoweit
freigeben, als ihr Wert alle sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
4.
Gefahrenübergang und Entgegennahme
Die
Gefahr
geht
spätestens
mit
der
Absendung
der
Lieferteile
auf
den
Besteller
über,
und
zwar
auch
dann,
wenn
Teillieferungen
erfolgen
oder
AlphaSoft
EDV-Consulting
GmbH
noch
andere
Leistungen,
z.
B.
Versendungskosten
oder
Anfuhr
und Aufstellung, übernommen hat.
Auf
Wunsch
des
Bestellers
wird
AlphaSoft
EDV-Consulting
GmbH
auf
dessen
Kosten
die
Sendung
gegen
Diebstahl,
Bruch-,
Transport-, Feuer- und Wasserschaden sowie sonstige versicherbare Risiken versichern.
Verzögert
sich
der
Versand
infolge
von
Umständen,
die
der
Besteller
zu
vertreten
hat,
so
geht
die
Gefahr
vom
Tage
der
Versandbereitschaft
ab
auf
den
Besteller
über,
jedoch
ist
AlphaSoft
EDV-Consulting
GmbH
verpflichtet,
auf
Wunsch
und
Kosten
des
Bestellers
die
Versicherungen
zu
bewirken,
die
dieser
verlangt.
Die
Ware
wird
bei
AlphaSoft
EDV-Consulting
GmbH
verwahrt oder bei Dritten eingelagert. Die Unkosten hat der Besteller zu tragen.
Angelieferte
Gegenstände
sind,
auch
wenn
sie
unwesentliche
Mängel
aufweisen,
vom
Besteller
unbeschadet
der
Rechte
aus
10. (Gewährleistung) entgegenzunehmen.
5.
Liefertermine
Liefertermine
und
Fristen
sind
verbindlich,
wenn
sie
vom
Käufer
und
von
AlphaSoft
EDV-Consulting
GmbH
im
Einzelfall
schriftlich
als
verbindlich
bezeichnet
worden
sind;
ansonsten
sind
alle
Liefertermine
oder
Fristen
unverbindlich.
Ist
die
Nichteinhaltung
einer
Frist
auf
unvorhergesehene
Hindernisse
zurückzuführen,
die
außerhalb
des
Einflusses
von
AlphaSoft
EDV-Consulting GmbH liegen, so verlängert sich die Frist entsprechend.
AlphaSoft
EDV-Consulting
GmbH
ist
zur
Lieferung
von
Systemen
nur
verpflichtet,
nachdem
eine
verbindliche
Vereinbarung
zwischen dem Käufer und AlphaSoft EDV-Consulting über die Aufstellungsbedingungen am Aufstellort getroffen ist.
Der
Käufer
hat
im
Falle
des
Lieferverzuges
das
Recht,
nach
fruchtlosen
Ablauf
einer
AlphaSoft
EDV-Consulting
GmbH
gesetzten
Nachfrist,
von
dem
betreffenden
Liefervertrag
kostenfrei
zurückzutreten.
Eine
weitergehende
Haftung
übernimmt
AlphaSoft
EDV-Consulting
GmbH
bei
Lieferverzögerungen
nicht.
Dies
gilt
nicht,
soweit
in
Fällen
des
Vorsatzes
oder
der
groben
Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.
AlphaSoft
EDV-Consulting
GmbH
ist
berechtigt,
die
zu
erbringende
Leistung
in
Teillieferungen
auszuführen.
Die
Zahlungsfristen in Ziffer 2 gelten entsprechend.
Der
Käufer
kann
einen
Auftrag
ganz
oder
teilweise
stornieren.
Bei
einer
Stornierung
später
als
75
Tage
vor
dem
in
der
Auftragsbestätigung
angegebenen
Liefertermin,
ist
der
Käufer
auf
Verlangen
von
AlphaSoft
EDV-Consulting
GmbH
verpflichtet,
5%
des
sich
aus
der
AlphaSoft
EDV-Consulting
GmbH-DM-Preisliste
ergebendem
Grundpreises
für
das
betreffende
Produkt
zum
Ausgleich
AlphaSoft
Consulting
GmbH
entstandener
Kosten
zu
zahlen.
Die
Geltendmachung
eines
darüber
hinaus
gehenden
Schadens
bleibt
vorbehalten.
Das
Recht
des
Käufers,
den
Nachweis
eines
wesentlich
geringeren
Schadens zu führen, bleibt unberührt.
6.
Abnahme
Die
Abnahme
der
Produkte
erfolgt
mit
der
erfolgreichen
Durchführung
der
Funktionsprüfung.
Soweit
AlphaSoft
EDV-
Consulting
GmbH
die
Produkte
vereinbarungsgemäß
installiert,
wird
die
Funktionsprüfung
nach
Anlieferung
und
Installation
der Produkte am Aufstellort von AlphaSoft EDV-Consulting GmbH durchgeführt.
Der
Käufer
ist
berechtigt,
an
der
Funktionsprüfung
teilzunehmen.
Nach
erfolgter
Funktionsprüfung
teilt
AlphaSoft
Consulting
GmbH
dem
Käufer
die
Betriebsbereitschaft
der
Produkte
mit.
Bei
allen
Produkten
führt
AlphaSoft
Consulting
GmbH
die
Funktionsprüfung
im
Rahmen
der
Endkontrolle
durch,
hier
gilt
die
Abnahme
als
erfolgt,
sofern
der
Käufer
nicht
innerhalb
von
7
Tagen
nach
Ablieferung
der
Produkte
schriftlich
unter
genauer
Bezeichnung
des
Mangels
der
Abnahme
ausdrücklich
widerspricht.
7.
Software
An
der
AlphaSoft
EDV-Consulting
GmbH-Software,
Fremdsoftware
(Software,
die
von
einem
AlphaSoft
Consulting
GmbH
unabhängigen
Software-Lieferanten
entwickelt
wurde)
und
den
jeweils
dazugehörigen
Dokumentationen
und
nachträglichen
Ergänzungen
wird
dem
Käufer
ein
nicht
ausschließliches
und
nicht
übertragbares
Nutzungsrecht
zum
internen
Gebrauch
mit
den
Produkten,
für
die
die
Software
geliefert
wird,
eingeräumt
(alle
sonstigen
Rechte
an
der
Software
und
den
Dokumentationen
einschließlich
der
Kopien
und
nachträglichen
Ergänzungen
bleiben
bei
AlphaSoft
EDV-Consulting
GmbH
bzw. dem Software-Lieferanten).
Der
Käufer
hat
sicherzustellen,
dass
diese
Software
und
Dokumentationen
ohne
AlphaSoft
EDV-Consulting
GmbH’s
vorherige
schriftliche Zustim-mung Dritten nicht zugänglich ist.
Kopien
dürfen
grundsätzlich
nur
für
Archivzwecke,
als
Ersatz
oder
zur
Fehlersuche
angefertigt
werden.
Satz
1
&
2
gelten
entsprechend.
Die
Überlassung
von
Quellenprogrammen
bedarf
einer
besonderen
schriftlichen
Vereinbarung.
Sofern
die
Originale
einen
auf
Urheberrechtsschutz
hinweisenden
Vermerk
tragen,
ist
dieser
Vermerk
vom
Käufer
auch
auf
den
Kopien
anzubringen.
Soweit
nicht
anderes
vereinbart
wird,
gilt
das
Nutzungsrecht
jeweils
mit
Auftragsbestätigung
und
Lieferung
der
Software, Dokumentationen und nachträglichen Ergänzungen als erteilt.
8.
Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche
gegen
AlphaSoft
EDV-Consulting
GmbH
sowie
ihre
Erfüllungs-
oder
Ver-richtungsgehilfen,
gleich
aus
welchem
Rechts-grund
(z.
B.
aus
Beratung,
positiver
Vertrags-verletzung,
unerlaubter
Handlung
oder
Produ-
zentenhaftung),
insbesondere
auch
für
indirekte
und
Folgeschäden,
sind
ausgeschlossen.
Dies
gilt
nicht,
soweit
in
Fällen
des
Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.
AlphaSoft
EDV-Consulting
GmbH
haftet
nicht
für
die
Wiederbeschaffung
von
Daten,
es
sei
denn,
dass
AlphaSoft
EDV-
Consulting
GmbH
deren
Vernichtung
grob
fahrlässig
oder
vorsätzlich
verursacht
und
der
Käufer
sichergestellt
hat,
dass
diese
Daten
aus
Datenmaterial,
das
in
maschinenlesbarer
Form
bereit
gehalten
wird,
mit
vertretbarem
Aufwand
rekonstruiert
werden
können.
Soweit
Schadensersatzansprüche
gegen
AlphaSoft
EDV-Consulting
GmbH
ihre
Erfüllungs-
oder
Verrichtungsgehilfen
bestehen,
verjähren
diese
binnen
eines
Jahres
ab
Ablieferung
der
Produkte
bei
Systemen
ab
Mitteilung
der Betriebsbereitschaft.
9.
Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
AlphaSoft
EDV-Consulting
GmbH
wird
den
Käufer
bei
der
Verletzung
von
deutschen
gewerblichen
Schutzrechten
(einschließlich
Urheberrechten)
wegen
des
Gebrauchs
eines
AlphaSoft
EDV-Consulting
GmbH-Produktes
von
(Schadensersatz-
)
Ansprüchen
des
Schutzrechtsinhabers
freistellen.
AlphaSoft
EDV-Consulting
GmbH
wird
dem
Käufer
darüber
hinaus
grundsätzlich
das
Recht
zum
weiteren
Gebrauch
des
Produktes
verschaffen.
Falls
das
zu
wirtschaftlich
angemessenen
Bedingungen
nicht
möglich
sein
sollte,
wird
AlphaSoft
EDV-Consulting
GmbH
nach
eigener
Wahl
das
Produkt
entweder
derart
ändern
oder
ersetzen,
dass
das
Schutzrecht
nicht
verletzt
wird
oder
das
Produkt
zurücknehmen
und
den
an
AlphaSoft
EDV-
Consulting GmbH entrichteten Kaufpreis abzüglich das Alter des Produktes berücksichtigenden Betrages erstatten.
Die
vorgenannten
Verpflichtungen
von
AlphaSoft
EDV-Consulting
GmbH
bestehen
nur,
falls
der
Käufer
AlphaSoft
EDV-
Consulting
GmbH
unver-züglich
über
gegen
ihn
gerichtete
Ansprüche
unterrichtet,
AlphaSoft
EDV-Consulting
GmbH
alle
Abwehrmaßnahmen
einschließlich
außergericht-licher
Regelungen
vorbehalten
bleiben
und
die
Schutzrechtsverletzung
nicht
dadurch
verursacht
wird,
dass
ein
von
AlphaSoft
EDV-Consulting
GmbH
geliefertes
Produkt
geändert,
in
einer
nicht
in
AlphaSoft
EDV-Consulting
GmbH-Publikationen
beschriebenen
Weise
verwendet
oder
mit
nicht
von
AlphaSoft
EDV-Consulting
GmbH
gelieferten
Produkten
eingesetzt
wird.
Diese
Regelung
enthält,
vorbehaltlich
von
Ziffer
8
sämtliche
Verpflich-tungen
von AlphaSoft EDV-Consulting GmbH bei Ansprüchen im Zusammenhang mit der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten.
10.
Gewährleistung
AlphaSoft
EDV-Consulting
GmbH
gewährleistet,
dass
die
Produkte
im
Zeitraum
des
Gefahren-überganges
frei
von
Material-
und
Fabrikations-fehlern
sind.
AlphaSoft
EDV-Consulting
GmbH
verpflichtet
sich,
fehlerhafte
Produkte
nach
eigener
Wahl
zu
reparieren oder auszutauschen.
AlphaSoft
EDV-Consulting
GmbH
gewährleistet,
dass
die
Software
mit
den
von
AlphaSoft
EDV-Consulting
GmbH
in
der
zugehörigen
Programm-dokumentation
aufgeführte
Spezifikation
überein-stimmt
sowie
mit
der
gebotenen
Sorgfalt
und
Fachkenntnis
erstellt
worden
ist.
Dennoch
ist
nach
dem
derzeitigen
Stand
der
Technik
der
völlige
Ausschluss
von
Fehlern
in
der Software nicht möglich.
Die
Verantwortung
für
die
Auswahl
der
Software-Funktionen,
die
Nutzung,
sowie
die
damit
erzielten
Ergebnisse
trägt
der
Käufer.
AlphaSoft
EDV-Consulting
GmbH
wird
Software-Fehler,
welche
die
bestimmungsgemäße
Nutzung
nicht
nur
unerheb-
lich
beeinträchtigen,
berichtigen
und
zwar
nach
Wahl
von
AlphaSoft
EDV-Consulting
GmbH
und
je
nach
Bedeutung
des
Fehlers
entweder
durch
die
Lieferung
einer
verbesserten
Software-Version
oder
durch
Hinweise
zur
Beseitigung
oder
zum
Umgehen
der Auswirkungen des Fehlers.
Der
Käufer
hat
das
Recht,
bei
2maligem
Fehl-schlagen
oder
Reparatur
oder
der
Ersatzlieferung
Herabsetzung
des
Kaufpreises
bzw.
bei
Software
der
Vergütung
zu
verlangen
oder
vom
Vertrag
kostenfrei
zurückzutreten.
Der
Käufer
gewährt
AlphaSoft
EDV-Consulting
GmbH
die
zur
etwaigen
Mängelbeseitigung
nach
billigen
Ermessen
erfor-derliche
Zeit
und
Gelegenheit.
Verweigert
der
Käufer
diese,
ist
AlphaSoft
EDV-Consulting
GmbH
von
der
Gewährleistung
befreit.
Jegliche
Gewähr-leistung
entfällt,
sofern
ein
etwaiger
Fehler
darauf
beruht,
dass
der
Käufer
oder
ein
Dritter
ohne
Zustimmung
von
AlphaSoft
EDV-
Consulting
GmbH
Produkte
verändert,
unsachgemäß
benutzt
oder
repariert
hat
oder
Produkte
nicht
den
AlphaSoft
EDV-
Consulting GmbH-Richtlinien gemäß instal-liert, betrieben und gepflegt worden sind.
Die
Gewährleistungsfrist
beträgt
–
soweit
nichts
Abweichendes
vereinbart
wurde
–
12
Monate
für
Ersatzteile
sowie
für
Reparaturen
und
Ersatzteil-lieferungen,
die
nach
Ablauf
der
ursprünglichen
Gewährleistungsfrist
erfolgen,
12
Monate.
Die
Gewährleistungsfrist
beginnt
grundsätzlich
mit
der
Ablieferung
der
Produkte
beim
Käufer;
soweit
die
Produkte
von
AlphaSoft
EDV-Consulting
GmbH
installiert
werden,
beginnt
die
Gewährleistungs-frist
mit
der
Mitteilung
der
Betriebsbereitschaft.
AlphaSoft
EDV-Consulting
GmbH
weist
darauf
hin,
dass
einige
Produkte
ausgesuchte
und
sorgfältig
überholte
Teile
enthalten,
die in ihrer Leistung neuen Teilen entsprechen.
11.
Ausfuhrbestimmungen
In
Anerkennung
der
amerikanischen
und
lokalen
(insbesondere
deutschen)
Exportkontrollgesetz-gebung
verpflichtet
sich
der
Besteller,
dass
er
vor
dem
Export
von
Produkten
oder
technischen
Informationen,
die
er
von
AlphaSoft
EDV-Consulting
GmbH
erhalten hat, sämtliche erforderlichen Exportlizenzen oder andere Dokumente einholen wird.
Der
Besteller
verpflichtet
sich,
solche
Produkte
oder
technische
Informationen
weder
direkt
noch
indirekt
an
Personen,
Firmen
oder
in
Läden
zu
verkaufen,
exportieren,
reexportieren,
liefern
oder
anderweitig
weiterzugeben,
sofern
dies
gegen
amerikanische
oder
lokale
(insbesondere
deutsche)
Gesetze
oder
Verordnungen
verstößt.
Der
Besteller
verpflichtet
sich
weiter,
alle
Empfänger
dieser
Produkte
oder
technischen
Informationen
über
die
Notwendigkeit,
diese
Gesetze
und
Verordnungen
zu
befolgen,
zu
informieren.
Der
Besteller
wird
auf
eigene
Kosten
sämtliche
Lizenzen
und
Ex-
und
Importpapiere
beschaffen,
die
zum
Kauf
und
Wiederverkauf
der
Produkte
erforderlich
sind.
Die
Verweigerung
einer
Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Besteller nicht zur Rückgabe oder zu Schadensersatz.
12.
Zollabwicklung
Werden
Lieferungen
auf
Wunsch
des
Käufers
unverzollt
ausgeführt,
haftet
er
AlphaSoft
EDV-Consulting
GmbH
gegenüber
für
etwaige Nachforderungen der Zollverwaltung.
13.
Sonstiges
Der
Käufer
kann
die
aus
dem
Vertrag
resultierenden
Rechte
und
Pflichten
nur
mit
schriftlicher
Zustimmung
von
AlphaSoft
EDV-Consulting
GmbH
übertragen.
Gegen
Ansprüche
von
AlphaSoft
EDV-Consulting
GmbH
kann
er
nur
dann
aufrechnen
oder
ein
Zurückbehaltungsrecht
geltend
machen,
wenn
die
Gegenforderung
des
Käufers
unbestritten
oder
rechtskräftig
ist.
Sollte
eine
Bestimmung
unwirksam
sein
oder
werden,
so
bleiben
die
übrigen
Bestimmungen
bzw.
der
übrige
Teil
der
Bestimmungen
wirksam.
Anstelle
der
unwirksamen
Bestimmungen
wird
AlphaSoft
EDV-Consulting
GmbH
mit
dem
Besteller
eine
wirksame
Bestimmung bzw. des unwirksamen Teils einer Bestimmung möglichst nahe kommt.
Erfüllungsort
ist
Nürnberg.
Gerichtsstand
für
alle
vertraglichen
und
mit
dem
abgeschlossenen
Vertrag
in
Zusammenhang
stehenden
Ansprüchen
ist
Nürnberg,
sofern
der
Käufer
Vollkaufmann
ist.
AlphaSoft
EDV-Consulting
GmbH
ist
daneben
berechtigt, Ansprüche bei dem für den (Wohn-) Sitz oder Aufenthaltsort des Käufers zuständigen Gericht geltend zu machen.
Heroldsberg, 2. April 2015