1. Allgemeines Allen   Lieferungen   und   Leistungen   liegen   diese   Allgemeinen   Liefer-   und   Zahlungsbedingungen   zugrunde.   Bei   abweichenden oder   ergänzenden   –   insbesondere   widersprechenden   Geschäftsbe-dingungen   –   ist   eine   ausdrückliche,   schriftliche   Zustimmung von   AlphaSoft   EDV-Consulting   GmbH   erforderlich.   Alle   Bestellungen   und   Aufträge   sowie   etwaige   besondere   Zusicherungen von   AlphaSoft   EDV-Consulting   GmbH   bedürfen   der   schriftlichen   (Auftrags-)   Bestätigung   durch   AlphaSoft   EDV-Consulting GmbH Unternehmensgruppe mit Hilfe automatisierter Datenverarbeitungsanlagen. 2. Preis Die    Preise    sind    Marktpreise.    Die    Lieferungen    und    Leistungen    erfolgen    zu    den    Preisen    Bedingungen    der    schriftlichen Auftragsbestätigungen. Die darin genannten Preise sind verbindlich. Soweit   im   Einzelfall   nichts   anderes   vereinbart   wird,   verstehen   sich   die   Preise   innerhalb   der   Bundesrepublik   Deutschland. Hinzu   kommt   die   zum   Zeitpunkt   der   Rechnungsstellung   geltende   Mehrwertsteuer.   Soweit   nichts   Abweichendes   vereinbart wird,   sind   Zahlungen   ab   Rechnungs-datum   innerhalb   von   8   Tagen   netto   ohne   jeden   Abzug   zu   leisten.   Ausgenommen   von jeglicher   Skontogewährung   sind   Rechnungen   für   Dienst-leistungen   jeglicher   Art;   diese   sind   sofort   nach   Rechnungserhalt   ohne jeden   Abzug   zu   zahlen.   AlphaSoft   EDV-Consulting   GmbH   ist   berechtigt,   im   kaufmännischen   Geschäftsverkehr   bei   Fälligkeit, ansonsten   bei   Zahlungsverzug,   Zinsen   in   Höhe   von   3%   über   dem   jeweiligen   Diskontsatz   der   Deutschen   Bundesbank   zu berechnen. Bei Aufträgen über die Lieferung von Systemen mit einem Auftragswert von mehr als €   100.000,-   (ohne   Mehrwertsteuer)   sind   50%   des   Kaufpreises   bei   Auftragsbestätigung,   40%   bei   Lieferung   und   der   Rest   nach Aufstellung und Mitteilung der Betriebsbereitschaft fällig. Wird   die   Aufstellung   der   Systeme   zum   vorgesehenen   Liefertermin   aus   Gründen,   die   AlphaSoft   EDV-Consulting   GmbH   nicht   zu vertreten   hat,   um   mehr   als   einen   Monat   verzögert,   ist   der   (Rest)   Kaufpreis   einen   Monat   nach   erklärter   Lieferbereitschaft fällig. 3. Eigentumsvorbehalt AlphaSoft   EDV-Consulting   GmbH   behält   sich   das   Eigentum   an   den   gelieferten   Produkten   bis   zur   vollständigen   Tilgung   des Kaufpreises   und   bis   zur   Erfüllung   aller,   auch   künftiger   (Saldo)   Forderungen   vor.   Der   Käufer   kann   an   den   gelieferten   Produkten durch    Einbau    in    andere    Geräte    kein    Eigentum    erwerben.    Jede    Verarbeitung    der    von    AlphaSoft    EDV-Consulting    GmbH gelieferten   Produkte   erfolgt   für   AlphaSoft   EDV-Consulting   GmbH.   Bei   Einbau   in   fremde   Waren   durch   den   Käufer   wird AlphaSoft   EDV-Consulting   GmbH   Miteigentümer   der   Neuentstandenen   Produkte   im   Verhältnis   des   Wertes   ihrer   Produkte   zu den   Mitverwendeten   fremden   Waren.   Die   so   entstandenen   Produkte   gelten   als   Vorbehaltsware   von   AlphaSoft   EDV-Consulting GmbH.   Der   Käufer   ist,   sofern   er   seinen   Zahlungsverpflichtungen   gegenüber   AlphaSoft   EDV-Consulting   GmbH   nachkommt,   zur Weiter-veräußerung    der    gelieferten    Produkte    oder    der    aus    der    Verbindung    entstehenden    Produkte    im    Rahmen    seines ordnungsgemäßen        Geschäftsbe-triebes        nur        unter        Eigentumsvorbehalt        berechtigt.        Verpfändungen        oder Sicherheitsübereignungen   sind   unzulässig.   Bei   Zugriffen   Dritter   auf   die   Vorbe-haltsware   wird   der   Käufer   auf   das   Eigentum   von AlphaSoft   EDV-Consulting   GmbH   hinweisen   und   AlphaSoft   EDV-Consulting   GmbH   unverzüglich   benachrichtigen.   Der   Käufer tritt   an   AlphaSoft   EDV-Consulting   GmbH   schon   jetzt   sicherungshalber   alle   ihm   aus   der   Weiterveräußerung/Weiter-vermietung und    der    Geschäftsbeziehung    zu    seinen    Abnehmern    in    Zusammenhang    mit    der    Weiter-veräußerung/Weitervermietung zustehenden   Forderungen   mit   Nebenrechten   in   Höhe   des   Wertes   der   gelieferten   Produkte   ab.   Der   Käufer   ist   widerruflich ermächtigt    und    verpflichtet,    die    abgetretenen    Forderungen    einzuziehen.    AlphaSoft    EDV-Consulting    GmbH    kann    den Abnehmern    des    Käufers    die    Abtretung    jederzeit    anzeigen.    Kommt    der    Käufer    seiner    Zahlungsverpflichtung    nicht ordnungsgemäß   nach,   ist   AlphaSoft   EDV-Consulting   GmbH   jederzeit   berechtigt,   die   Vorbehaltsware   an   sich   zu   nehmen;   hierin liegt   kein   Rücktritt   vom   Vertrag.   AlphaSoft   EDV-Consulting   GmbH   wird   die   Sicherheiten   auf   Wunsch   des   Käufers   insoweit freigeben, als ihr Wert alle sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. 4. Gefahrenübergang und Entgegennahme Die    Gefahr    geht    spätestens    mit    der    Absendung    der    Lieferteile    auf    den    Besteller    über,    und    zwar    auch    dann,    wenn Teillieferungen   erfolgen   oder   AlphaSoft   EDV-Consulting   GmbH   noch   andere   Leistungen,   z.   B.   Versendungskosten   oder   Anfuhr und Aufstellung, übernommen hat. Auf   Wunsch   des   Bestellers   wird   AlphaSoft   EDV-Consulting   GmbH   auf   dessen   Kosten   die   Sendung   gegen   Diebstahl,   Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschaden sowie sonstige versicherbare Risiken versichern. Verzögert   sich   der   Versand   infolge   von   Umständen,   die   der   Besteller   zu   vertreten   hat,   so   geht   die   Gefahr   vom   Tage   der Versandbereitschaft   ab   auf   den   Besteller   über,   jedoch   ist   AlphaSoft   EDV-Consulting   GmbH   verpflichtet,   auf   Wunsch   und Kosten   des   Bestellers   die   Versicherungen   zu   bewirken,   die   dieser   verlangt.   Die   Ware   wird   bei   AlphaSoft   EDV-Consulting   GmbH verwahrt oder bei Dritten eingelagert. Die Unkosten hat der Besteller zu tragen. Angelieferte   Gegenstände   sind,   auch   wenn   sie   unwesentliche   Mängel   aufweisen,   vom   Besteller   unbeschadet   der   Rechte   aus 10. (Gewährleistung) entgegenzunehmen. 5. Liefertermine Liefertermine   und   Fristen   sind   verbindlich,   wenn   sie   vom   Käufer   und   von   AlphaSoft   EDV-Consulting   GmbH   im   Einzelfall schriftlich   als   verbindlich   bezeichnet   worden   sind;   ansonsten   sind   alle   Liefertermine   oder   Fristen   unverbindlich.   Ist   die Nichteinhaltung   einer   Frist   auf   unvorhergesehene   Hindernisse   zurückzuführen,   die   außerhalb   des   Einflusses   von   AlphaSoft EDV-Consulting GmbH liegen, so verlängert sich die Frist entsprechend. AlphaSoft   EDV-Consulting   GmbH   ist   zur   Lieferung   von   Systemen   nur   verpflichtet,   nachdem   eine   verbindliche   Vereinbarung zwischen dem Käufer und AlphaSoft EDV-Consulting über die Aufstellungsbedingungen am Aufstellort getroffen ist. Der   Käufer   hat   im   Falle   des   Lieferverzuges   das   Recht,   nach   fruchtlosen   Ablauf   einer   AlphaSoft   EDV-Consulting   GmbH gesetzten   Nachfrist,   von   dem   betreffenden   Liefervertrag   kostenfrei   zurückzutreten.   Eine   weitergehende   Haftung   übernimmt AlphaSoft   EDV-Consulting   GmbH   bei   Lieferverzögerungen   nicht.   Dies   gilt   nicht,   soweit   in   Fällen   des   Vorsatzes   oder   der   groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird. AlphaSoft    EDV-Consulting    GmbH    ist    berechtigt,    die    zu    erbringende    Leistung    in    Teillieferungen    auszuführen.    Die Zahlungsfristen in Ziffer 2 gelten entsprechend. Der   Käufer   kann   einen   Auftrag   ganz   oder   teilweise   stornieren.   Bei   einer   Stornierung   später   als   75   Tage   vor   dem   in   der Auftragsbestätigung    angegebenen    Liefertermin,    ist    der    Käufer    auf    Verlangen    von    AlphaSoft    EDV-Consulting    GmbH verpflichtet,    5%    des    sich    aus    der    AlphaSoft    EDV-Consulting    GmbH-DM-Preisliste    ergebendem    Grundpreises    für    das betreffende   Produkt   zum   Ausgleich   AlphaSoft   Consulting   GmbH   entstandener   Kosten   zu   zahlen.   Die   Geltendmachung   eines darüber   hinaus   gehenden   Schadens   bleibt   vorbehalten.   Das   Recht   des   Käufers,   den   Nachweis   eines   wesentlich   geringeren Schadens zu führen, bleibt unberührt. 6. Abnahme Die    Abnahme    der    Produkte    erfolgt    mit    der    erfolgreichen    Durchführung    der    Funktionsprüfung.    Soweit    AlphaSoft    EDV- Consulting   GmbH   die   Produkte   vereinbarungsgemäß   installiert,   wird   die   Funktionsprüfung   nach   Anlieferung   und   Installation der Produkte am Aufstellort von AlphaSoft EDV-Consulting GmbH durchgeführt. Der   Käufer   ist   berechtigt,   an   der   Funktionsprüfung   teilzunehmen.   Nach   erfolgter   Funktionsprüfung   teilt   AlphaSoft   Consulting GmbH   dem   Käufer   die   Betriebsbereitschaft   der   Produkte   mit.   Bei   allen   Produkten   führt   AlphaSoft   Consulting   GmbH   die Funktionsprüfung   im   Rahmen   der   Endkontrolle   durch,   hier   gilt   die   Abnahme   als   erfolgt,   sofern   der   Käufer   nicht   innerhalb   von 7   Tagen   nach   Ablieferung   der   Produkte   schriftlich   unter   genauer   Bezeichnung   des   Mangels   der   Abnahme   ausdrücklich widerspricht. 7. Software An   der   AlphaSoft   EDV-Consulting   GmbH-Software,   Fremdsoftware   (Software,   die   von   einem   AlphaSoft   Consulting   GmbH unabhängigen   Software-Lieferanten   entwickelt   wurde)   und   den   jeweils   dazugehörigen   Dokumentationen   und   nachträglichen Ergänzungen   wird   dem   Käufer   ein   nicht   ausschließliches   und   nicht   übertragbares   Nutzungsrecht   zum   internen   Gebrauch   mit den    Produkten,    für    die    die    Software    geliefert    wird,    eingeräumt    (alle    sonstigen    Rechte    an    der    Software    und    den Dokumentationen   einschließlich   der   Kopien   und   nachträglichen   Ergänzungen   bleiben   bei   AlphaSoft   EDV-Consulting   GmbH bzw. dem Software-Lieferanten). Der   Käufer   hat   sicherzustellen,   dass   diese   Software   und   Dokumentationen   ohne   AlphaSoft   EDV-Consulting   GmbH’s   vorherige schriftliche Zustim-mung Dritten nicht zugänglich ist. Kopien   dürfen   grundsätzlich   nur   für   Archivzwecke,   als   Ersatz   oder   zur   Fehlersuche   angefertigt   werden.   Satz   1   &   2   gelten entsprechend.   Die   Überlassung   von   Quellenprogrammen   bedarf   einer   besonderen   schriftlichen   Vereinbarung.   Sofern   die Originale   einen   auf   Urheberrechtsschutz   hinweisenden   Vermerk   tragen,   ist   dieser   Vermerk   vom   Käufer   auch   auf   den   Kopien anzubringen.   Soweit   nicht   anderes   vereinbart   wird,   gilt   das   Nutzungsrecht   jeweils   mit   Auftragsbestätigung   und   Lieferung   der Software, Dokumentationen und nachträglichen Ergänzungen als erteilt. 8. Schadensersatzansprüche Schadensersatzansprüche   gegen   AlphaSoft   EDV-Consulting   GmbH   sowie   ihre   Erfüllungs-   oder   Ver-richtungsgehilfen,   gleich aus    welchem    Rechts-grund    (z.    B.    aus    Beratung,    positiver    Vertrags-verletzung,    unerlaubter    Handlung    oder    Produ- zentenhaftung),   insbesondere   auch   für   indirekte   und   Folgeschäden,   sind   ausgeschlossen.   Dies   gilt   nicht,   soweit   in   Fällen   des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird. AlphaSoft   EDV-Consulting   GmbH   haftet   nicht   für   die   Wiederbeschaffung   von   Daten,   es   sei   denn,   dass   AlphaSoft   EDV- Consulting   GmbH   deren   Vernichtung   grob   fahrlässig   oder   vorsätzlich   verursacht   und   der   Käufer   sichergestellt   hat,   dass   diese Daten   aus   Datenmaterial,   das   in   maschinenlesbarer   Form   bereit   gehalten   wird,   mit   vertretbarem   Aufwand   rekonstruiert werden     können.     Soweit     Schadensersatzansprüche     gegen     AlphaSoft     EDV-Consulting     GmbH     ihre     Erfüllungs-     oder Verrichtungsgehilfen   bestehen,   verjähren   diese   binnen   eines   Jahres   ab   Ablieferung   der   Produkte   bei   Systemen   ab   Mitteilung der Betriebsbereitschaft. 9. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte AlphaSoft    EDV-Consulting    GmbH    wird    den    Käufer    bei    der    Verletzung    von    deutschen    gewerblichen    Schutzrechten (einschließlich   Urheberrechten)   wegen   des   Gebrauchs   eines   AlphaSoft   EDV-Consulting   GmbH-Produktes   von   (Schadensersatz- )    Ansprüchen    des    Schutzrechtsinhabers    freistellen.    AlphaSoft    EDV-Consulting    GmbH    wird    dem    Käufer    darüber    hinaus grundsätzlich    das    Recht    zum    weiteren    Gebrauch    des    Produktes    verschaffen.    Falls    das    zu    wirtschaftlich    angemessenen Bedingungen   nicht   möglich   sein   sollte,   wird   AlphaSoft   EDV-Consulting   GmbH   nach   eigener   Wahl   das   Produkt   entweder   derart ändern   oder   ersetzen,   dass   das   Schutzrecht   nicht   verletzt   wird   oder   das   Produkt   zurücknehmen   und   den   an   AlphaSoft   EDV- Consulting GmbH entrichteten Kaufpreis abzüglich das Alter des Produktes berücksichtigenden Betrages erstatten. Die   vorgenannten   Verpflichtungen   von   AlphaSoft   EDV-Consulting   GmbH   bestehen   nur,   falls   der   Käufer   AlphaSoft   EDV- Consulting   GmbH   unver-züglich   über   gegen   ihn   gerichtete   Ansprüche   unterrichtet,   AlphaSoft   EDV-Consulting   GmbH   alle Abwehrmaßnahmen   einschließlich   außergericht-licher   Regelungen   vorbehalten   bleiben   und   die   Schutzrechtsverletzung   nicht dadurch   verursacht   wird,   dass   ein   von   AlphaSoft   EDV-Consulting   GmbH   geliefertes   Produkt   geändert,   in   einer   nicht   in AlphaSoft   EDV-Consulting   GmbH-Publikationen   beschriebenen   Weise   verwendet   oder   mit   nicht   von   AlphaSoft   EDV-Consulting GmbH   gelieferten   Produkten   eingesetzt   wird.   Diese   Regelung   enthält,   vorbehaltlich   von   Ziffer   8   sämtliche   Verpflich-tungen von AlphaSoft EDV-Consulting GmbH bei Ansprüchen im Zusammenhang mit der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten. 10. Gewährleistung AlphaSoft   EDV-Consulting   GmbH   gewährleistet,   dass   die   Produkte   im   Zeitraum   des   Gefahren-überganges   frei   von   Material- und   Fabrikations-fehlern   sind.   AlphaSoft   EDV-Consulting   GmbH   verpflichtet   sich,   fehlerhafte   Produkte   nach   eigener   Wahl   zu reparieren oder auszutauschen. AlphaSoft   EDV-Consulting   GmbH   gewährleistet,   dass   die   Software   mit   den   von   AlphaSoft   EDV-Consulting   GmbH   in   der zugehörigen    Programm-dokumentation    aufgeführte    Spezifikation    überein-stimmt    sowie    mit    der    gebotenen    Sorgfalt    und Fachkenntnis   erstellt   worden   ist.   Dennoch   ist   nach   dem   derzeitigen   Stand   der   Technik   der   völlige   Ausschluss   von   Fehlern   in der Software nicht möglich. Die   Verantwortung   für   die   Auswahl   der   Software-Funktionen,   die   Nutzung,   sowie   die   damit   erzielten   Ergebnisse   trägt   der Käufer.   AlphaSoft   EDV-Consulting   GmbH   wird   Software-Fehler,   welche   die   bestimmungsgemäße   Nutzung   nicht   nur   unerheb- lich   beeinträchtigen,   berichtigen   und   zwar   nach   Wahl   von   AlphaSoft   EDV-Consulting   GmbH   und   je   nach   Bedeutung   des   Fehlers entweder   durch   die   Lieferung   einer   verbesserten   Software-Version   oder   durch   Hinweise   zur   Beseitigung   oder   zum   Umgehen der Auswirkungen des Fehlers. Der   Käufer   hat   das   Recht,   bei   2maligem   Fehl-schlagen   oder   Reparatur   oder   der   Ersatzlieferung   Herabsetzung   des   Kaufpreises bzw.   bei   Software   der   Vergütung   zu   verlangen   oder   vom   Vertrag   kostenfrei   zurückzutreten.   Der   Käufer   gewährt   AlphaSoft EDV-Consulting   GmbH   die   zur   etwaigen   Mängelbeseitigung   nach   billigen   Ermessen   erfor-derliche   Zeit   und   Gelegenheit. Verweigert   der   Käufer   diese,   ist   AlphaSoft   EDV-Consulting   GmbH   von   der   Gewährleistung   befreit.   Jegliche   Gewähr-leistung entfällt,   sofern   ein   etwaiger   Fehler   darauf   beruht,   dass   der   Käufer   oder   ein   Dritter   ohne   Zustimmung   von   AlphaSoft   EDV- Consulting   GmbH   Produkte   verändert,   unsachgemäß   benutzt   oder   repariert   hat   oder   Produkte   nicht   den   AlphaSoft   EDV- Consulting GmbH-Richtlinien gemäß instal-liert, betrieben und gepflegt worden sind. Die   Gewährleistungsfrist   beträgt   –   soweit   nichts   Abweichendes   vereinbart   wurde   –   12   Monate   für   Ersatzteile   sowie   für Reparaturen   und   Ersatzteil-lieferungen,   die   nach   Ablauf   der   ursprünglichen   Gewährleistungsfrist   erfolgen,   12   Monate.   Die Gewährleistungsfrist   beginnt   grundsätzlich   mit   der   Ablieferung   der   Produkte   beim   Käufer;   soweit   die   Produkte   von   AlphaSoft EDV-Consulting    GmbH    installiert    werden,    beginnt    die    Gewährleistungs-frist    mit    der    Mitteilung    der    Betriebsbereitschaft. AlphaSoft   EDV-Consulting   GmbH   weist   darauf   hin,   dass   einige   Produkte   ausgesuchte   und   sorgfältig   überholte   Teile   enthalten, die in ihrer Leistung neuen Teilen entsprechen.   11. Ausfuhrbestimmungen In   Anerkennung   der   amerikanischen   und   lokalen   (insbesondere   deutschen)   Exportkontrollgesetz-gebung   verpflichtet   sich   der Besteller,   dass   er   vor   dem   Export   von   Produkten   oder   technischen   Informationen,   die   er   von   AlphaSoft   EDV-Consulting   GmbH erhalten hat, sämtliche erforderlichen Exportlizenzen oder andere Dokumente einholen wird. Der   Besteller   verpflichtet   sich,   solche   Produkte   oder   technische   Informationen   weder   direkt   noch   indirekt   an   Personen,   Firmen oder    in    Läden    zu    verkaufen,    exportieren,    reexportieren,    liefern    oder    anderweitig    weiterzugeben,    sofern    dies    gegen amerikanische   oder   lokale   (insbesondere   deutsche)   Gesetze   oder   Verordnungen   verstößt.   Der   Besteller   verpflichtet   sich weiter,    alle    Empfänger    dieser    Produkte    oder    technischen    Informationen    über    die    Notwendigkeit,    diese    Gesetze    und Verordnungen    zu    befolgen,    zu    informieren.    Der    Besteller    wird    auf    eigene    Kosten    sämtliche    Lizenzen    und    Ex-    und Importpapiere    beschaffen,    die    zum    Kauf    und    Wiederverkauf    der    Produkte    erforderlich    sind.    Die    Verweigerung    einer Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Besteller nicht zur Rückgabe oder zu Schadensersatz. 12. Zollabwicklung Werden   Lieferungen   auf   Wunsch   des   Käufers   unverzollt   ausgeführt,   haftet   er   AlphaSoft   EDV-Consulting   GmbH   gegenüber   für etwaige Nachforderungen der Zollverwaltung. 13. Sonstiges Der   Käufer   kann   die   aus   dem   Vertrag   resultierenden   Rechte   und   Pflichten   nur   mit   schriftlicher   Zustimmung   von   AlphaSoft EDV-Consulting   GmbH   übertragen.   Gegen   Ansprüche   von   AlphaSoft   EDV-Consulting   GmbH   kann   er   nur   dann   aufrechnen   oder ein   Zurückbehaltungsrecht   geltend   machen,   wenn   die   Gegenforderung   des   Käufers   unbestritten   oder   rechtskräftig   ist.   Sollte eine   Bestimmung   unwirksam   sein   oder   werden,   so   bleiben   die   übrigen   Bestimmungen   bzw.   der   übrige   Teil   der   Bestimmungen wirksam.   Anstelle   der   unwirksamen   Bestimmungen   wird   AlphaSoft   EDV-Consulting   GmbH   mit   dem   Besteller   eine   wirksame Bestimmung bzw. des unwirksamen Teils einer Bestimmung möglichst nahe kommt. Erfüllungsort   ist   Nürnberg.   Gerichtsstand   für   alle   vertraglichen   und   mit   dem   abgeschlossenen   Vertrag   in   Zusammenhang stehenden   Ansprüchen   ist   Nürnberg,   sofern   der   Käufer   Vollkaufmann   ist.   AlphaSoft   EDV-Consulting   GmbH   ist   daneben berechtigt, Ansprüche bei dem für den (Wohn-) Sitz oder Aufenthaltsort des Käufers zuständigen Gericht geltend zu machen. Heroldsberg, 2. April 2015